Polnische Holdinggesellschaft – günstige Änderungen für Investoren ab Januar 2023

1. Polnische Holdinggesellschaft – was ist das?

Die Polnische Holdinggesellschaft (im Folgenden auf Polnisch „PSH“ abgekürzt) ist eine Lösung, die am 1. Januar 2022 in die polnische Rechtsordnung eingeführt wurde und eine alternative Form zur Besteuerung von Kapitalgruppen bietet, die bisher nicht viel Interesse gefunden hat. Das Ziel des Gesetzgebers war es, günstigere Bedingungen zu schaffen und somit Investoren zu ermutigen, durch polnische Unternehmen in andere Unternehmen zu investieren und Holdinggesellschaften in Polen anzusiedeln.

2. Gründe für Änderungen an der PSH-Regelung.

Der Gesetzgeber hat jedoch schnell gemerkt, dass die verabschiedete Lösung zwar ein attraktiveres Instrument für Investoren sein sollte als zuvor, aber immer noch nicht ausreichend ist und geändert werden muss. Deshalb tritt bereits am 1. Januar 2023 eine Änderung in Kraft, die darauf abzielt, das PSH präziser und attraktiver zu gestalten, so dass es, wie der Gesetzgeber in der Begründung des Gesetzes angibt, mit Lösungen anderer Länder konkurrenzfähig wird.

3. Voraussichtliche Änderungen.

Um dies zu erreichen, beschloss der Gesetzgeber, erhebliche Vereinfachungen einzuführen, und die Änderung sieht unter anderem Folgendes vor:

a) die Ausdehnung der PSH auf Unternehmen, die in Form einer einfachen Aktiengesellschaft tätig sind (bisher konnte nur eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung oder eine Aktiengesellschaft eine PSH werden);

b) die Bedingung, dass das Unternehmen die Steuerbefreiungen nach Artikel 20 Absatz 3 (Befreiung von der Steuer auf im Gebiet der Europäischen Union bezogene Dividenden) und Artikel 22 Absatz 4 des Körperschaftsteuergesetzes (Befreiung von der Einkommensteuer auf Erträge aus Gewinnbeteiligungen juristischer Personen) nicht in Anspruch nehmen darf, wurde gestrichen;

c) Steuerbefreiung für die Gesamtheit der von PSH erhaltenen Dividenden (bisher galt die Befreiung für 95 % der Dividenden);

d) darüber hinaus wurden Vereinfachungen für die Tochtergesellschaft eingeführt, die ab dem nächsten Jahr in den Genuss von Steuerbefreiungen für Einkünfte aus Tätigkeiten in der SWZ oder innerhalb des PSH kommen kann, alle Rechte und Pflichten einer Personengesellschaft besitzt und mehr als 5 % der Anteile am Kapital einer anderen Gesellschaft hält;

e) eine Befreiung vom „Pay and Refund“ – Mechanismus wird auch für Dividenden eingeführt, die von einer Tochtergesellschaft an ein PSH gezahlt werden.

Neben den oben genannten Vereinfachungen hat der Gesetzgeber jedoch auch eine gewisse Komplikation eingeführt, nämlich die Verlängerung des Zeitraums, in dem die Voraussetzungen für die Anwendung der Befreiungen für Beteiligungen erfüllt sein müssen, auf zwei Jahre (vorher war es nur ein Jahr).

4. Was bedeutet das für die Investoren?

Die eingeführten Änderungen, die am 1. Januar 2023 in Kraft treten sollen, bieten definitiv günstigere Bedingungen für PSH und erweitern somit den Kreis der potenziellen Unternehmen, die an dieser Steuerregelung interessiert sind. Zusätzlich zu den eingeführten Vereinfachungen hat der Gesetzgeber jedoch auch eine Verlängerung des Zeitraums vorgesehen, in dem die Voraussetzungen für die Anwendung der Holdingbefreiungen erfüllt sein müssen, was potenzielle Investoren abschrecken könnte. Aus diesem Grund sollte der Interessent jedes Mal seine steuerlichen Möglichkeiten prüfen, um die günstigsten Lösungen zu finden. 

Sollten Sie Fragen zu diesem Thema haben, zögern Sie bitte nicht, uns zu kontaktieren.

Right Menu Icon