<?xml version="1.0" encoding="UTF-8"?><rss version="2.0"
	xmlns:content="http://purl.org/rss/1.0/modules/content/"
	xmlns:wfw="http://wellformedweb.org/CommentAPI/"
	xmlns:dc="http://purl.org/dc/elements/1.1/"
	xmlns:atom="http://www.w3.org/2005/Atom"
	xmlns:sy="http://purl.org/rss/1.0/modules/syndication/"
	xmlns:slash="http://purl.org/rss/1.0/modules/slash/"
	>

<channel>
	<title>apl. adw. Kaja Malinowska, Autor w serwisie Kozłowski &amp; Partnerzy</title>
	<atom:link href="https://www.legal-k.pl/de/author/kmalinowska/feed/" rel="self" type="application/rss+xml" />
	<link>https://www.legal-k.pl/de/author/kmalinowska/</link>
	<description>Kancelaria Radców Prawnych Kozłowski &#38; Partnerzy</description>
	<lastBuildDate>Mon, 03 Jul 2023 14:41:27 +0000</lastBuildDate>
	<language>de</language>
	<sy:updatePeriod>
	hourly	</sy:updatePeriod>
	<sy:updateFrequency>
	1	</sy:updateFrequency>
	<generator>https://wordpress.org/?v=6.9.1</generator>

<image>
	<url>https://www.legal-k.pl/wp-content/uploads/2021/03/kp2-150x150.png</url>
	<title>apl. adw. Kaja Malinowska, Autor w serwisie Kozłowski &amp; Partnerzy</title>
	<link>https://www.legal-k.pl/de/author/kmalinowska/</link>
	<width>32</width>
	<height>32</height>
</image> 
	<item>
		<title>Statistisch basierte Prozessrisikobewertung?</title>
		<link>https://www.legal-k.pl/de/statistisch-basierte-prozessrisikobewertung/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[apl. adw. Kaja Malinowska]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 03 Jul 2023 12:10:58 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Aktuelles]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://www.legal-k.pl/?p=820</guid>

					<description><![CDATA[<p>Kürzlich lasen wir eine besonders interessante Veröffentlichung von Dr. Mathias Wittinghofer auf Linkedin* über die Einführung statistischer Analysen für die Bewertung von Prozessrisiken am Beispiel von Daten über die Wirksamkeit von Berufungen von Landgerichten an die Oberlandesgerichte in Deutschland. Der Veröffentlichung zufolge hat das Team, das sich mit dem Problem befasst hat, nach der Erhebung ... <a title="Statistisch basierte Prozessrisikobewertung?" class="read-more" href="https://www.legal-k.pl/de/statistisch-basierte-prozessrisikobewertung/" aria-label="More on Statistisch basierte Prozessrisikobewertung?">Read more</a></p>
<p>Artykuł <a href="https://www.legal-k.pl/de/statistisch-basierte-prozessrisikobewertung/">&lt;strong&gt;Statistisch basierte Prozessrisikobewertung?&lt;/strong&gt;</a> pochodzi z serwisu <a href="https://www.legal-k.pl/de/strona-glowna-deutsch">Kozłowski &amp; Partnerzy</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<p>Kürzlich lasen wir eine besonders interessante Veröffentlichung von Dr. Mathias Wittinghofer auf Linkedin* über die Einführung statistischer Analysen für die Bewertung von Prozessrisiken am Beispiel von Daten über die Wirksamkeit von Berufungen von Landgerichten an die Oberlandesgerichte in Deutschland.</p>



<p>Der Veröffentlichung zufolge hat das Team, das sich mit dem Problem befasst hat, nach der Erhebung und Zusammenstellung von Statistiken festgestellt, dass im Jahr 2021 in ganz Deutschland insgesamt 61 327 Berufungen bei den Oberlandesgerichten eingelegt wurden, von denen nur 8 136 zur Aufhebung des erstinstanzlichen Urteils und entweder zu einer anschließenden Zurückverweisung an dieses Gericht oder zu einer Entscheidung in der Sache durch das Oberlandesgericht führten. Die übrigen Fälle endeten entweder mit einem angefochtenen Urteil zu Ungunsten des Rechtsmittelführers oder mit anderen Maßnahmen wie Vergleich, Rücknahme, Versäumnisurteil, Zurückweisung des Rechtsmittels usw.</p>



<p>Auf der Grundlage dieser Zahlen waren 2021 statistisch gesehen 13,3 % (= 8 136 / 61 327) aller Berufungen erfolgreich.</p>



<p>Die oben genannte Studie hat uns dazu veranlasst, selbst zu prüfen, wie sich ähnliche Statistiken hier in Polen darstellen. Auf der Grundlage der von der statistischen Datenbank des Justizministeriums (https://isws.ms.gov.pl/pl/baza-statystyczna/opracowania-wieloletnie) veröffentlichten Daten über Berufungen in Zivilverfahren vor Bezirks- und Berufungsgerichten zwischen 2005 und 2021 sind wir zu folgenden Ergebnissen gekommen.</p>



<p>Im Jahr 2021 wurden in Polen insgesamt 42.704 (es waren 82.222 Fälle zu bearbeiten) Berufungsverfahren vor den Berufungsgerichten abgeschlossen, von denen insgesamt 9.762 mit der Aufhebung des erstinstanzlichen Urteils und der anschließenden Zurückverweisung des Falles an dieses Gericht zur erneuten Prüfung oder mit einer Entscheidung in der Sache durch das Berufungsgericht endeten. Die übrigen Fälle endeten entweder mit einem angefochtenen Urteil zu Ungunsten des Rechtsmittelführers oder mit anderen Maßnahmen wie Vergleich, Rücknahme, Urteil im Schnellverfahren, Zurückweisung des Rechtsmittels usw.</p>



<p>Auf der Grundlage dieser Zahlen waren 2021 statistisch gesehen 22,86 % (= 9 762 / 42 704) aller erledigten Berufungen erfolgreich.</p>



<p>Aus der obigen Analyse ergibt sich also, dass die Bewertung des Prozessrisikos auf der Grundlage statistischer Daten in Bezug auf die Erfolgsquote einer Berufung gegen eine Bezirksgerichtsentscheidung beim Berufungsgericht in Polen fast doppelt so hoch ist wie in der Veröffentlichung von Dr. Mathias Wittinghofer in Deutschland. Die Frage ist jedoch, ob dieser Unterschied ein Vorteil oder ein Nachteil ist?</p>



<p>*https://www.linkedin.com/feed/update/urn:li:activity:7071395277772857344/</p>
<p>Artykuł <a href="https://www.legal-k.pl/de/statistisch-basierte-prozessrisikobewertung/">&lt;strong&gt;Statistisch basierte Prozessrisikobewertung?&lt;/strong&gt;</a> pochodzi z serwisu <a href="https://www.legal-k.pl/de/strona-glowna-deutsch">Kozłowski &amp; Partnerzy</a>.</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Weihnachts- und Neujahrswünsche</title>
		<link>https://www.legal-k.pl/de/weihnachts-und-neujahrswunsche/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[apl. adw. Kaja Malinowska]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 22 Dec 2022 12:23:09 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Aktuelles]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://www.legal-k.pl/?p=776</guid>

					<description><![CDATA[<p>Sehr geehrte Damen und Herren, anlässlich der bevorstehenden Weihnachtsfeiertage möchten wir Ihnen unsere herzlichsten Wünsche übermitteln und uns für Ihre Zusammenarbeit und Ihr Vertrauen bedanken. Gleichzeitig wünschen wir Ihnen einen guten Rutsch ins neue Jahr, voller Tatendrang und Energie, um die gesteckten Ziele im privaten und beruflichen Bereich zu erreichen. Mit freundlichen Grüßen Team von ... <a title="Weihnachts- und Neujahrswünsche" class="read-more" href="https://www.legal-k.pl/de/weihnachts-und-neujahrswunsche/" aria-label="More on Weihnachts- und Neujahrswünsche">Read more</a></p>
<p>Artykuł <a href="https://www.legal-k.pl/de/weihnachts-und-neujahrswunsche/">&lt;strong&gt;Weihnachts- und Neujahrswünsche&lt;/strong&gt;</a> pochodzi z serwisu <a href="https://www.legal-k.pl/de/strona-glowna-deutsch">Kozłowski &amp; Partnerzy</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<p>Sehr geehrte Damen und Herren,</p>



<p>anlässlich der bevorstehenden Weihnachtsfeiertage möchten wir Ihnen unsere herzlichsten Wünsche übermitteln und uns für Ihre Zusammenarbeit und Ihr Vertrauen bedanken. Gleichzeitig wünschen wir Ihnen einen guten Rutsch ins neue Jahr, voller Tatendrang und Energie, um die gesteckten Ziele im privaten und beruflichen Bereich zu erreichen.</p>



<p>Mit freundlichen Grüßen</p>



<p>Team von Kozlowski &amp; Partner</p>
<p>Artykuł <a href="https://www.legal-k.pl/de/weihnachts-und-neujahrswunsche/">&lt;strong&gt;Weihnachts- und Neujahrswünsche&lt;/strong&gt;</a> pochodzi z serwisu <a href="https://www.legal-k.pl/de/strona-glowna-deutsch">Kozłowski &amp; Partnerzy</a>.</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Polnische Holdinggesellschaft &#8211; günstige Änderungen für Investoren ab Januar 2023</title>
		<link>https://www.legal-k.pl/de/polnische-holdinggesellschaft-gunstige-anderungen-fur-investoren-ab-januar-2023/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[apl. adw. Kaja Malinowska]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 06 Dec 2022 10:36:41 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Aktuelles]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://www.legal-k.pl/?p=728</guid>

					<description><![CDATA[<p>1. Polnische Holdinggesellschaft &#8211; was ist das? Die Polnische Holdinggesellschaft (im Folgenden auf Polnisch &#8222;PSH&#8220; abgekürzt) ist eine Lösung, die am 1. Januar 2022 in die polnische Rechtsordnung eingeführt wurde und eine alternative Form zur Besteuerung von Kapitalgruppen bietet, die bisher nicht viel Interesse gefunden hat. Das Ziel des Gesetzgebers war es, günstigere Bedingungen zu ... <a title="Polnische Holdinggesellschaft &#8211; günstige Änderungen für Investoren ab Januar 2023" class="read-more" href="https://www.legal-k.pl/de/polnische-holdinggesellschaft-gunstige-anderungen-fur-investoren-ab-januar-2023/" aria-label="More on Polnische Holdinggesellschaft &#8211; günstige Änderungen für Investoren ab Januar 2023">Read more</a></p>
<p>Artykuł <a href="https://www.legal-k.pl/de/polnische-holdinggesellschaft-gunstige-anderungen-fur-investoren-ab-januar-2023/">&lt;strong&gt;Polnische Holdinggesellschaft &#8211; günstige Änderungen für Investoren ab Januar 2023&lt;/strong&gt;</a> pochodzi z serwisu <a href="https://www.legal-k.pl/de/strona-glowna-deutsch">Kozłowski &amp; Partnerzy</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<p><strong>1. Polnische Holdinggesellschaft &#8211; was ist das?</strong></p>



<p>Die Polnische Holdinggesellschaft (im Folgenden auf Polnisch &#8222;PSH&#8220; abgekürzt) ist eine Lösung, die am 1. Januar 2022 in die polnische Rechtsordnung eingeführt wurde und eine alternative Form zur Besteuerung von Kapitalgruppen bietet, die bisher nicht viel Interesse gefunden hat. Das Ziel des Gesetzgebers war es, günstigere Bedingungen zu schaffen und somit Investoren zu ermutigen, durch polnische Unternehmen in andere Unternehmen zu investieren und Holdinggesellschaften in Polen anzusiedeln<strong>.</strong></p>



<p><strong>2. Gründe für Änderungen an der PSH-Regelung.</strong></p>



<p>Der Gesetzgeber hat jedoch schnell gemerkt, dass die verabschiedete Lösung zwar ein attraktiveres Instrument für Investoren sein sollte als zuvor, aber immer noch nicht ausreichend ist und geändert werden muss. Deshalb tritt bereits am 1. Januar 2023 eine Änderung in Kraft, die darauf abzielt, das PSH präziser und attraktiver zu gestalten, so dass es, wie der Gesetzgeber in der Begründung des Gesetzes angibt, mit Lösungen anderer Länder konkurrenzfähig wird.</p>



<p><strong>3. Voraussichtliche Änderungen.</strong></p>



<p>Um dies zu erreichen, beschloss der Gesetzgeber, erhebliche Vereinfachungen einzuführen, und die Änderung sieht unter anderem Folgendes vor:</p>



<p>a) die Ausdehnung der PSH auf Unternehmen, die in Form einer einfachen Aktiengesellschaft tätig sind (bisher konnte nur eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung oder eine Aktiengesellschaft eine PSH werden);</p>



<p>b) die Bedingung, dass das Unternehmen die Steuerbefreiungen nach Artikel 20 Absatz 3 (Befreiung von der Steuer auf im Gebiet der Europäischen Union bezogene Dividenden) und Artikel 22 Absatz 4 des Körperschaftsteuergesetzes (Befreiung von der Einkommensteuer auf Erträge aus Gewinnbeteiligungen juristischer Personen) nicht in Anspruch nehmen darf, wurde gestrichen;</p>



<p>c) Steuerbefreiung für die Gesamtheit der von PSH erhaltenen Dividenden (bisher galt die Befreiung für 95 % der Dividenden);</p>



<p>d) darüber hinaus wurden Vereinfachungen für die Tochtergesellschaft eingeführt, die ab dem nächsten Jahr in den Genuss von Steuerbefreiungen für Einkünfte aus Tätigkeiten in der SWZ oder innerhalb des PSH kommen kann, alle Rechte und Pflichten einer Personengesellschaft besitzt und mehr als 5 % der Anteile am Kapital einer anderen Gesellschaft hält;</p>



<p>e) eine Befreiung vom &#8222;Pay and Refund&#8220; &#8211; Mechanismus wird auch für Dividenden eingeführt, die von einer Tochtergesellschaft an ein PSH gezahlt werden.</p>



<p>Neben den oben genannten Vereinfachungen hat der Gesetzgeber jedoch auch eine gewisse Komplikation eingeführt, nämlich die Verlängerung des Zeitraums, in dem die Voraussetzungen für die Anwendung der Befreiungen für Beteiligungen erfüllt sein müssen, auf zwei Jahre (vorher war es nur ein Jahr).</p>



<p><strong>4. Was bedeutet das für die Investoren?</strong></p>



<p>Die eingeführten Änderungen, die am 1. Januar 2023 in Kraft treten sollen, bieten definitiv günstigere Bedingungen für PSH und erweitern somit den Kreis der potenziellen Unternehmen, die an dieser Steuerregelung interessiert sind. Zusätzlich zu den eingeführten Vereinfachungen hat der Gesetzgeber jedoch auch eine Verlängerung des Zeitraums vorgesehen, in dem die Voraussetzungen für die Anwendung der Holdingbefreiungen erfüllt sein müssen, was potenzielle Investoren abschrecken könnte. Aus diesem Grund sollte der Interessent jedes Mal seine steuerlichen Möglichkeiten prüfen, um die günstigsten Lösungen zu finden.&nbsp;</p>



<p>Sollten Sie Fragen zu diesem Thema haben, zögern Sie bitte nicht, uns zu kontaktieren.</p>
<p>Artykuł <a href="https://www.legal-k.pl/de/polnische-holdinggesellschaft-gunstige-anderungen-fur-investoren-ab-januar-2023/">&lt;strong&gt;Polnische Holdinggesellschaft &#8211; günstige Änderungen für Investoren ab Januar 2023&lt;/strong&gt;</a> pochodzi z serwisu <a href="https://www.legal-k.pl/de/strona-glowna-deutsch">Kozłowski &amp; Partnerzy</a>.</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
	</channel>
</rss>
